Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Katholischen Erwachsenenbildung im Bistum Augsburg Diözesanarbeitsgemeinschaft e.V.

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Katholischen Erwachsenenbildung im Bistum Augsburg Diözesanarbeitsgemeinschaft e.V. (KEB-DiAG) gelten für alle Veranstaltungen, die in gedruckter Form oder online unter www.keb-augsburg.de (Website) veröffentlichen.

Aus lesetechnischen Gründen gelten alle maskulinen Formulierungen in diesen AGB entsprechend den Regeln der deutschen Sprache in gleicher Weise als neutral und inkludieren damit zugleich feminine Formulierungen.

Die Veranstaltungen der Katholischen Erwachsenenbildung sind für alle Interessierte offen.

2. Anmeldung

Bei den Veranstaltungen, für die eine Anmeldung vorgesehen ist, gelten folgende Regelungen:

2.1 Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Kontaktformular der jeweiligen Veranstaltungs­ankündigung im Internet unter www.keb-augsburg.de. Eine Anmeldung kann auch telefonisch, postalisch, per E-Mail (info@keb-augsburg.de), per Fax oder persönlich in der Geschäftsstelle (Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg) erfolgen. Eine Anmeldung ist verbindlich, wenn unsererseits bzw. von dem die Veranstaltung durchführenden Veranstaltungspartner nicht ausdrücklich eine Absage erteilt wird. Nur wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, ausfällt oder verschoben werden muss, erfolgt eine Benachrichtigung der Geschäftsstelle, wenn das Anmeldeverfahren zu der Veranstaltung über diese geführt wird, oder des durchführenden Veranstaltungspartners vor Ort (z. B. pfarrliche Gruppen, Verbände, Institutionen etc.).

2.2 Die Teilnehmergebühren sind – wenn es sich nicht um Abendvorträge handelt – vorher zu überweisen oder können, nach erfolgter Einwilligung zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift per Bankeinzug von der Geschäftsstelle eingezogen werden. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, deren Anmeldeverfahren nicht über die KEB-Geschäftsstelle durchgeführt wird. Die Einwilligung zum Sepa-Lastschriftverfahren kann jederzeit vom Kontoinhaber widerrufen werden. Erst mit Zahlungseingang wird die Anmeldung rechtskräftig und gemäß diesen AGB verbindlich.
Die Bankgebühren für Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

2.3
Die Teilnehmergebühren für Zentralveranstaltungen der KEB-DiAG sind auf das Konto

Hypo Vereinsbank Augsburg
IBAN: DE 82 7202 0070 0008 1059 01
BIC: HYVEDEMM 408

zu überweisen. Teilnehmergebühren, die Mitglieder  der KEB-DiAG erheben, sind auf das Konto des jeweiligen Mitgliedes zu überweisen. 
Die Gebühren können aber auch in bar in der Geschäftsstelle bzw. beim jeweiligen Veranstalter vor Ort entrichtet werden.

2.4 Eine Teilnahmebestätigung kann auf Wunsch nach erfolgter Teilnahme ausgestellt werden.

2.5 Anmeldeschluss/Höchstteilnehmerzahl

Angaben zum Anmeldeschluss sind gegebenenfalls bei den jeweiligen ausgeschriebenen Veranstaltungen vermerkt. Anmeldungen nach einem Anmeldeschluss sind in der Regel nur nach dem Nachrücker-Verfahren möglich, falls ein bereits angemeldeter Teilnehmer zurücktritt. Gleiches gilt, wenn vorgegebene Höchstteilnehmerzahlen erreicht sind.

3. Ermäßigungen/Kostenfreie Teilnahme

Eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren ist für Schüler/Studierende mit Schüler-/Studentenausweis, für Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis, und für Arbeitslose/Hartz-IV-Empfänger möglich. Für Fahrten und Führungen gelten jeweils gesonderte/individuelle Regelungen. Auskunft darüber erteilt die Geschäftsstelle der KEB oder der jeweils durchführende Veranstaltungspartner.

Inhaber eines „Treuepasses“ erhalten nach einer Teilnahme an fünf kostenpflichtigen Veranstaltungen (durch entsprechende Stempel oder Kürzel von KEB-Mitarbeitern im Treuepass erkennbar) an der folgenden sechsten Veranstaltung – mit Ausnahme von kostenpflichtigen Führungen Dritter und Fahrten – kostenfreien Eintritt. Der vollständig entwertete (abgestempelte) Treuepass wird von den Mitarbeitern der KEB einbehalten, zugleich wird auf Wunsch ein neuer Treuepass kostenfrei ausgehändigt.

4. Rücktritt, Rückerstattung der Teilnehmergebühr

Tritt ein Teilnehmer von einer Veranstaltung zurück, zu der er sich bereits angemeldet hat, so kann eine Erstattung der Gebühren unter der Bedingung erfolgen, dass sich der angemeldete Teilnehmer vor dem Beginn der Veranstaltung bei der KEB-Geschäftsstelle oder dem Veranstaltungspartner persönlich oder z. B. im krankheitsbedingten Fall durch eine Vertrauensperson abmeldet.

Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer an der von ihm gewählten Veranstaltung ohne Abmeldung nicht teil, so erfolgt keine Rückerstattung der überwiesenen Teilnehmergebühr. Bei einer Stornierung zwischen vier Wochen und einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kurskosten verrechnet. Bei einer Stornierung ab 7 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung werden die Kursgebühren zu 100 % in Rechnung gestellt.

Erfolgt bei Fahrten ein Rücktritt innerhalb von sieben Tagen vor Fahrtbeginn, so kann keine Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr erfolgen.

5. Änderungen/Ausfall von Veranstaltungen

Die KEB-DiAG behalten sich vor, aus wichtigen Gründen auch kurzfristig Änderungen am publizierten Programm vornehmen zu können, bis hin zur Absage einer Veranstaltung. Dies gilt z. B. bei Erkrankung eines Referenten oder eines Moderators, bei nichtbeeinflussbaren äußeren Rahmenbedingungen (z.B. schlechte Witterung) oder einer zu geringen Anzahl von Teilnehmern (weniger als fünf, bei Fahrten weniger als 15). Ein Schadensersatzanspruch wird dadurch nicht begründet.

6. Datenschutz

Die bei einer Anmeldung der KEB-Geschäftsstelle übermittelten persönlichen Daten werden ausschließlich intern für das Anmeldeverfahren und zur Organisation von Veranstaltungen verwendet. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Diese Daten werden zur weiteren Bewerbung von Veranstaltungen verwendet, insofern die betroffene Person nicht ausdrücklich in schriftlicher Form widerspricht.

7. Urheberschutz

Für mögliche Verstöße von Teilnehmenden gegen das Urheberrecht übernimmtdie KEB-DiAG keine Verantwortung.

8. Haftung

Die KEB-DiAG übernimmt bei Verlust oder Diebstahl keinerlei Haftung für das Eigentum oder den Besitz von Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltungen. Die Teilnahme insgesamt erfolgt auf eigene Gefahr (z. B. Unfallgefahr). Werden im Rahmen einer Veranstaltung der KEB Sach- oder Personenschäden durch einen Teilnehmer verursacht, gehen Haftungsansprüche des Geschädigten allein zu Lasten des Verursachers. 

9. Salvatorische Klausel

Falls eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstößt, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.