3G-Regel für Veranstaltungen

22.09.2021

Für alle Präsenzveranstaltungen, Führungen oder Fahrten der Katholischen Erwachsenenbildung gilt nach den aktuellen staatlichen Vorgaben die „3G-Regel“. Das bedeutet, dass bei diesen Veranstaltungen die Teilnehmer entweder vollständig (doppelt) geimpft, getestet oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein müssen.

Der Nachweis wird entweder über den Impfpass bzw. eine entsprechende App auf dem Smartphone für Geimpfte erbracht, für Getestete ist eine Bescheinigung eines Testzentrums erforderlich, die höchstens 24 Stunden alt sein darf. Personen, die genesen sind, müssen entweder einen positiven PCR-Test vorweisen, der höchstens 6 Monate alt sein darf, mindestens jedoch 28 Tage, oder aber eine Bescheinigung über eine erfolgte Isolation vorlegen.