Das gilt für die Erwachsenenbildung

18.02.2022

 

Seit 17.02.2022 gilt gemäß der 15. BayIfSMV für alle Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, die nicht online stattfinden:

Angebote der Erwachsenenbildung unterliegen der 3G-Regelung (§4)
mit einer Ausnahme:

  • Führungen in geschlossenen Räumen fallen unter 2G (im Freien gilt 3G).

Für Beherbergung und Gastronomie gilt 3G. Für Bildungshäuser gelten die Regelungen für Beherbergungsbetriebe bzw. hinsichtlich der Verpflegung die der Gastronomie.

Für alle Teilnehmer besteht eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen mit Ausnahme am Platz, wenn der Mindestabstand zuverlässig eingehalten werden kann (§2).

Zusätzlich gilt:

  • Sportkurse und Gesundheitskurse fallen unter 3G, egal ob in Innenräumen oder im Freien. Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 m muss immer eingehalten werden. (§2)
  • Eltern-Kind-Gruppen und Angebote der Familienbildung sind unter 3G zulässig. Eltern benötigen einen 3G-Nachweis.
  • Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, noch nicht eingeschulte Kinder und Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, brauchen keinen 3G-Nachweis.

Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis 02.04.2022.

Auch zu den Online-Veranstaltungen der Katholischen Erwachsenenbildung sind Sie herzlich eingeladen – mit Distanz ganz nah dabei!

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/